Fortbildungen
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) is jeder Fachanwalt gehalten, pro Fachanwaltschaft und Jahr 15 Fortbildungsstunden der Rechtsanwaltskammer gegenüber selbständig nachzuweisen. Als Fachanwalt für Familienrecht nehme ich jährlich an zahlreichen Fortbildungen teil, die über die erforderlichen Fortbildungsstunden hinausgehen.
Zusätzlich nehme ich an Fortbildungen auch im Erbrecht und anderen Rechtsgebieten teil.
Über die erfolgten Teilnahmen an Fortbildungen bitte auf das jeweilige Bild klicken.